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Grundsteuerreform 2025: Neue Hebesätze

Grundsteuerreform 2025: Neue Hebesätze

Die Grundsteuer wird ab 2025 auf Basis neuer Regelungen berechnet, da das Bundesverfassungsgericht die bisherige Grundlage als veraltet und verfassungswidrig erklärt hat. Bayern nutzt ein eigenes Flächenmodell. Trotz der Reform kommt es zu Belastungsverschiebungen zwischen Grundstücken.

Hebesatz angepasst
Die Stadt Zeil a.Main wird die Hebesätze ab 2025 anpassen: Die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) wird von 350% auf 400% erhöht, während die Grundsteuer B (bebaute und bebaubare Grundstücke) von 350% auf 250% gesenkt wird. Die Berechnung basiert auf den vom Finanzamt berechneten Werten. Für die Jahre bis 2024 gilt noch die alte Regelung.

Ab 2025 gültig
Die neue Grundsteuer wird ab 2025 wirksam. Die Bescheide werden von Oktober bis Dezember versandt. Ein Einspruch gegen die Berechnung des Messbetrags kann nur beim Finanzamt erfolgen. Die jährliche Grundsteuer ergibt sich dann aus dem Messbetrag, multipliziert mit dem neuen Hebesatz.