Haushaltspläne

Haushaltsplan

Haushaltsplan

Der Haushaltsplan ist verbindliche Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Er enthält alle im Haushaltsjahr zu erwartenden Einnahmen sowie die voraussichtlich zu leistenden Ausgaben und benötigten Verpflichtungsermächtigungen (Ermächtigung zum Eingehen von Verpflichtungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen, die künftige, auf das Haushaltsjahr folgende Jahre belasten).

Der Haushaltsplan besteht aus dem Gesamtplan, den Einzelplänen des Verwaltungs- und des Vermögenshaushalts, den Sammelnachweisen (Zusammenfassung sachlich eng zusammenhängender Einnahmen und Ausgaben) und dem Stellenplan für die Beamten und Angestellten.

Der Haushaltsplan mit dem Gesamtbetrag der Einnahmen und Ausgaben, die vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen und Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie die Abgabesätze, die für jedes Haushaltsjahr neu festzusetzen sind, und ferner der Höchstbetrag der Kassenkredite (Überbrückungskredite zur Liquiditätssicherung) werden in der Haushaltssatzung festgesetzt.