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Informationen zur elektronischen Einlegung von Widersprüchen

Widersprüche / Klage gegen Bescheide
• der Stadt Zeil a.Main

können auch elektronisch eingelegt werden. Dafür steht folgende Möglichkeit zur Verfügung:
Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur über den von den oben aufgeführten Behörden bzw. Körperschaften eröffneten Zugange für elektronische Dokumente.

Erklärung zur qualifizierten elektronischen Signatur:
Die übermittelten Dokumente müssen, um dieselbe rechtliche Verbindlichkeit wie ein unterschriebenes Papierdokument zu erlangen, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinn des Signaturgesetzes versehen sein. Dafür muss eine Signatureinrichtung für qualifizierte elektronische Signaturen (Signaturkarte und Kartenleser) verwendet werden. Die Signaturkarte (Smartcard) wird von verschiedenen Trustcentern herausgegeben. Informationen über die elektronische Signatur finden Sie im Bürgerserviceportal des Freistaats Bayern.

Hinweis:
Die Einlegung des Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen.