Appell an alle Hundehalter
Wir möchten daher freundlich, aber deutlich daran erinnern: Hundehalter sind verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere auf öffentlichen Flächen unverzüglich zu entfernen. Es ist nicht zulässig, Straßen, Wege, Plätze oder Grünanlagen durch Tiere verunreinigen zu lassen – auch dann nicht, wenn es unbeabsichtigt geschieht.
Unser gemeinsamer Beitrag zu einem gepflegten Stadtbild
Bitte entfernen Sie den Hundekot, wenn Ihr Hund sein Geschäft im öffentlichen Raum verrichtet. Nutzen Sie hierfür die aufgestellten Hundetoiletten oder nehmen Sie den Kot zur Entsorgung mit nach Hause.
Standorte der Hundetoiletten im Stadtgebiet
- Altach – Durchgang zum Göller
- Grabengärten – Verbindungsweg zur Altstadt
- Birkenweg – Höhe Birkenweg 1
- Melchior-Kurtz-Straße – Grünanlage
- Lange Äcker – beim Spielplatz
- Mittelsetzring – Pflasterverbindungsweg zum Wall (Nähe Spielplatz)
- Bachbrücke Krum
- Setzbachbrücke
- Radweg Richtung Ziegelanger – Höhe Glascontainer
- Ziegelanger – hinter der Kirche
- Bischofsheim am See
Saubere Wege und Grünflächen tragen wesentlich zu einem gepflegten Stadtbild und zu einem respektvollen Miteinander bei. Vielen Dank an alle Hundehalter, die Verantwortung übernehmen und damit aktiv zur Lebensqualität in unserer Stadt beitragen.
Foto: Pixabay - Pezibear

