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Neue Stellplatzsatzung – klare Regeln für alle


Klare Regeln für Bauherren und Nachbarn

Der Stadtrat hat deshalb beschlossen, eine Stellplatzsatzung für Zeil a.Main zu erlassen, die in der nächsten Ausgabe der ZN veröffentlicht wird. Sie legt fest, wie viele Stellplätze künftig bei Neubauten oder Umnutzungen im unbeplanten Innenbereich nachgewiesen werden müssen.

Damit wollen wir zwei Dinge erreichen

  • Sicherheit für Bauherren: Es gibt klare Vorgaben, an denen sie sich orientieren können.
  • Entlastung für die Nachbarschaft: Zusätzlicher Parkdruck in den Wohngebieten soll verhindert werden.

Flexible Lösungen: Stellplatz oder Ablöse

Nicht jedes Grundstück bietet Platz für eigene Stellflächen. In diesen Fällen gibt es die Möglichkeit einer Ablösezahlung: Statt Stellplätzen können Bauherren einen Geldbetrag an die Stadt entrichten. Mit diesen Mitteln werden gezielt Maßnahmen zur Verbesserung der Parksituation in Zeil finanziert.

Ab wann gilt die Satzung?

Die Stellplatzsatzung tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft. Sie gilt für alle Bauanträge, die ab diesem Zeitpunkt bei der Stadt eingereicht werden. Damit stellt die Stadt sicher, dass Bauherren und Anwohner gleichermaßen profitieren.