In den letzten Wochen haben uns vermehrt Hinweise auf Verkehrsbehinderungen durch überhängende Äste, Sträucher und Hecken erreicht. Besonders größere Fahrzeuge – etwa Müll- oder Lieferfahrzeuge – haben zunehmend Probleme beim Durchfahren, teils kommt es sogar zu Beschädigungen.
Die Vorgaben
Daher möchten wir an die geltenden Regelungen erinnern: Grundstückseigentümer entlang öffentlicher Straßen und Wege sind verpflichtet, ihre Pflanzen so zurückzuschneiden, dass ein freier „Lichtraum“ erhalten bleibt – das heißt:
- Über Fahrbahnen mindestens 4,50 Meter,
- über Geh- und Radwegen mindestens 2,50 Meter.
Auch Verkehrszeichen und Straßenlaternen dürfen nicht verdeckt sein. Besonders an Kreuzungen und Einmündungen muss die Sicht für Verkehrsteilnehmer uneingeschränkt bleiben.
Haftung bei Schäden
Bei Schäden durch unzureichend zurückgeschnittenen Bewuchs kann der Eigentümer haftbar gemacht werden. Bitte überprüfen Sie daher Ihre Grundstücke regelmäßig und führen Sie notwendige Rückschnitte durch.
Wichtig: Vogelschutzzeit
Pflegeschnitte zur Verkehrssicherung sind ganzjährig erlaubt – dabei ist auf brütende Vögel Rücksicht zu nehmen. Komplette Rodungen sind vom 1. März bis 30. September gesetzlich verboten.
Weiterer Hinweis
Laut städtischer Verordnung über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen (§ 4) sind auch Regenrinnen, Gehwege und Fahrbahnränder regelmäßig zu reinigen. Details finden Sie auf www.zeil-am-main.de.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe – gemeinsam halten wir Zeil sauber und sicher!