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Informationen zur Umsetzung der Grundsteuerreform in der Stadtverwaltung Zeil a.Main

Informationen zur Umsetzung der Grundsteuerreform in der Stadtverwaltung Zeil a.Main

Fragen und Antworten

Die Umsetzung der Grundsteuerreform geht in die finale Phase. Bisher waren die Eigentümer aufgefordert sich gegenüber dem Finanzamt zu erklären. Für die meisten Eigentümer hat das Finanzamt nach Verarbeitung der Daten bereits einen Grundsteueräquivalenzbescheid (Flächen- und Grundermittlung) und einen Grundsteuermessbescheid bekannt gegeben, und diese Information auch an die Kommunen weitergeleitet. Für diese Eigentümer wird von den Gemeinden ein Grundsteuerbescheid erstellt und voraussichtlich bis Ende des Jahres 2024 versendet.

Für alle anderen Eigentümer und bei Änderungen, werden nach Vorlage der Daten vom Finanzamt die Grundsteuermessbescheide verarbeitet, und danach die Grundsteuerbescheide erstellt und versendet.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die in den Finanzamtsbescheiden ausgewiesenen Beträge nicht die Höhe der Grundsteuer ist, welche ab 2025 fällig wird! Die zu zahlende Grundsteuer errechnet sich aus dem vom Finanzamt festgelegten Grundsteuermessbetrag, welcher mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinden multipliziert wird.

Die Kommunen sind in der Pflicht alle Daten zu verarbeiten, sodass für das nächste Jahr rechtsgültige Grundsteuerbescheide nach dem neuen Grundsteuerrecht erstellt und versendet werden können.

Hinweis: Grundsätzlich sind die von der Finanzbehörde erlassenen Grundsteuermessbescheide für die Gemeinden stets verbindlich. Das bedeutet, dass die Gemeinden hieran bis zur Änderung durch die Finanzämter gebunden sind und selbst im Falle offensichtlicher Unrichtigkeiten nicht davon abweichen dürfen.

Berichtigungen können Sie auch nach Ablauf der Frist für den Rechtsbehelf schriftlich beim zuständigen Finanzamt durch Antrag auf Änderung anzeigen. Die Grundlagenbescheide können dann ggf. noch rückwirkend, auf alle Fälle aber für die Zukunft berichtigt werden.

Wann ist ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid begründet?

Grundsätzlich kann jeder Steuerpflichtige gegen den erhaltenen Grundsteuerbescheid schriftlich Widerspruch an die jeweilige Gemeinde stellen. Ein Widerspruch hat u. a. nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sich der Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes nicht im Grundsteuerbescheid der Stadt Zeil a.Main inhaltlich korrekt widerspiegelt.

Die Stadt Zeil a.Main ist verpflichtet Ihren Widerspruch zu prüfen und gegebenenfalls im Stadtrat zu behandeln. Sofern dem nicht abgeholfen werden kann, ist dieser an die Widerspruchsbehörde, dem Landratsamt Haßberge, zur kostenpflichtigen Entscheidung zu übergeben.

Bitte nehmen Sie sich die Zeit und prüfen Sie den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes. Ist die Bewertung des Grundstücks oder die Berechnung des Grundsteuerwertes fehlerhaft, muss gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats nach Erhalt Einspruch beim Finanzamt eingelegt werden.

Ist die Einspruchsfrist abgelaufen, besteht die Möglichkeit beim Finanzamt einen Antrag auf Überprüfung des Grundsteuerwertes zu stellen.

Muss die Grundsteuer auch gezahlt werden, wenn Widerspruch eingelegt wird?

Ja, gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung hat ein Widerspruch gegen einen Grundsteuerbescheid keine aufschiebende Wirkung. Ein Widerspruch entbindet somit nicht von der Zahlungspflicht.

Ab wann ist die „neue“ Grundsteuer zu zahlen?

Die Grundsteuer ist wie bisher entsprechend der im Grundsteuerbescheid ausgewiesenen gesetzlichen Fälligkeiten zu zahlen.

Wie viel Grundsteuer ist zu zahlen?

In den bereits erlassenen Bescheiden zum Grundsteuermessbetrag vom Finanzamt sind die Grundsteuermessbeträge für Wohnfläche, Grund und Boden und evtl. für Nutzfläche ausgewiesen. Addiert ergeben sie den ebenfalls ausgewiesenen Grundsteuermessbetrag für das Grundstück. Dieser ergibt mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert die künftig jährlich zu zahlende Grundsteuer. Einige Grundstückseigentümer werden eine höhere und andere eine niedrigere Grundsteuer zahlen als bisher.

Wie hoch sind die Hebesätze in der Stadt Zeil a.Main?

Die bisherigen Grundsteuerhebesätze für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und die Grundsteuer B (bebaute und bebaubare Grundstücke) verlieren zum 01.01.2025 kraft Gesetzes ihre Gültigkeit und müssen neu festgesetzt werden.

In der Sitzung des Stadtrats vom 23. September 2024 wurden die Hebesätze für die Grundsteuer A mit 400 v. H. und Grundsteuer B mit 250 v. H. festgelegt und durch Satzung mit Wirkung zum 01.01.2025 vom Stadtrat beschlossen. (veröffentlicht in den Zeiler Nachrichten Nr. 21/2024 vom 10. Oktober 2024.)

Gilt das SEPA-Lastschriftverfahren weiter?

Ja, wenn die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren bereits erklärt wurde und Sie auch mit dem Veranlagungsjahr 2025 steuerpflichtig bleiben, gilt das SEPA-Lastschriftverfahren weiterhin und bedarf keiner neuen Erklärung.

Wichtig: Mit einem Kreditinstitut vereinbarte Daueraufträge müssen entsprechend den neuen Daten angepasst werden!

Weitere Information erhalten sie unter
https://www.grundsteuer.bayern.de/