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Corona Schutzimpfung

Impfwillige können sich ab sofort anmelden

Postkarten für über 80-Jährige zur Unterstützung bei der Impfregistrierung.

Da es eine Reihe von Seniorinnen und Senioren über 80 Jahren gibt, die sich gerne für eine Impfung anmelden würden, dies aber bisher noch nicht geschafft haben, hat das Gesundheitsministerium einen weiteren niedrigschwelligen Zugang zur Impfung ermöglicht. So wurden dem Landkreis 5000 Postkarten zur Verfügung gestellt, auf denen die Seniorinnen und Senioren ihren Namen, ihre Telefonnummer und ihre Postleitzahl angeben können. Diese Informationen können dann mithilfe eines beigefügten vorfrankierten Umschlags,  an das Impfzentrum kostenfrei zurückgeschickt werden. Anschließend meldet sich das Impfzentrum telefonisch bei den Betroffenen, um einen Impftermin zu vereinbaren.

Die Postkarten wurden an die Kommunen verteilt und liegen in öffentlichen Gebäuden, Apotheken und Arztpraxen aus. Wer Fragen zur  Auslage dieser Karten hat, kann sich an die jeweilige Gemeindeverwaltung wenden. Wer sich bereits über das Bürgertelefon (Telefon 09521/27-600) oder den Link www.impfzentren.bayern.de für eine Impfung registriert hat, braucht die Karte nicht mehr ausfüllen. Mehrfachanmeldungen führen nicht zu einem schnelleren Impftermin!

Registrierung Impfwillige mit „hoher Priorität“

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass mit der Bereitstellung des AstraZeneca Impfstoffes voraussichtlich im Laufe des Monats März auch mit der Corona-Impfung der Gruppe zwei „Hohe Priorität“ im Landkreis Haßberge begonnen werden kann. Dieser Gruppe gehören zum einen die Personen an, die älter als 70 Jahre sind. Für diese ist jedoch der Impfstoff von AstraZeneca nicht zugelassen. Zur Gruppe zwei gehören aber zum Beispiel auch jüngere Menschen mit Vorerkrankungen, je zwei enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen oder Schwangeren, Pflegende in stationären oder teilstationären Einrichtungen oder Ordnungskräfte, die einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Mit der Änderung der Coronavirus-Impfverordnung zum 24. Februar wurden zudem auch Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, in Grundschulen, Sonderschulen und Förderschulen tätig sind, in die Gruppe mit „hoher Priorität“ aufgenommen.

Detailliert Aufschluss darüber, wer in die Gruppe zwei „Hohe Priorität“ eingeordnet werden kann, gibt das Bundesministerium auf seiner Internetseite unter www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html#c20413. Wer zu dieser Personengruppe zählt und sich baldmöglichst impfen lassen möchte, kann sich über das Portal www.impfzentren.bayern.de registrieren. Dort müssen auch die Gründe für die Einstufung in diese Gruppe angegeben werden. Personen die von der Änderung der Coronavirus-Impfverordnung betroffen sind (Personal in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, in Grundschulen, Sonderschulen und Förderschulen) und sich bereits im System registriert hatten, müssen sich erneut im System einloggen und ihre Daten entsprechend aktualisieren um die neue Priorisierung zu erhalten.

Es wird darauf hingewiesen, hier keine falschen Angaben zu machen. Im Impfzentrum muss die entsprechende Impfberechtigung nachgewiesen werden. Wer diese aktuell nicht vorlegen kann, erhält keine Impfung und wird im Impfzentrum abgewiesen.

Landrat Wilhelm Schneider appelliert an die Bevölkerung des Landkreises Haßberge: „Bitte nutzen Sie das Angebot für die Impfung und lassen Sie sich für einen Termin registrieren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Impfzentrums leisten eine hervorragende Arbeit, trotzdem bitte ich um etwas Geduld, falls nicht immer allen Terminwünschen umgehend nachgekommen werden kann.“