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Verkehrsmaßnahmen in Zeil

Verkehrsmaßnahmen

Das Dauerthema der geforderten geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen in der rund 800 Meter langen Ortsdurchfahrt von Ziegelanger beschäftigte den Zeiler Grundstücks-, Bau- und Umweltausschusses in seiner letzten Sitzung.

Die ehemalige B26 als Ortsdurchfahrt in Ziegelanger war zuletzt eine Staatsstraße und wurde vor geraumer Zeit zur Ortsstraße abgestuft. Das bedeutet, dass sich die Straße nun in der Baulast der Stadt Zeil befindet. Beim Verkehrsrecht handelt es sich jedoch um Bundesrecht, weshalb die Stadt Zeil an die geltenden Gesetze und Richtlinien gebunden ist. 

Die Stadt Zeil ist im Jahr 2022 der Städteinitiative Tempo 30 beigetreten, die sich dafür einsetzt, dass Gemeinden künftig mehr Handlungsfreiheit bekommen sollen, und selbständig entscheiden können, wo innerorts von der maximal zulässigen Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern nach unten abgewichen werden kann. Die aktuelle noch gültige Rechtslage ermöglicht eine Geschwindigkeitsreduzierung jedoch nur punktuell.

Für einen angedachten Einbau von Verengungen in der Ortsdurchfahrt Ziegelanger waren aktuelle Geschwindigkeitsmessungen erforderlich. Diese Messungen erfolgten verdeckt, das heißt, ohne dass sie die Verkehrsteilnehmer bemerkt haben. Der für die Beurteilung der Verkehrssituation relevante Wert ist die sogenannte V85. Dieser Wert sagt aus, welche Geschwindigkeit 85 Prozent der gemessenen Fahrzeuge nicht überschritten haben. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts von 50 Stundenkilometer wurde bei den Messungen in der Ortsmitte mit einem V85-Wert von 47 Stundenkilometern knapp unterschritten. Bei einer zweiten Messung auf Höhe der Einmündung Steinhauerweg nahe dem Ortsausgang Richtung Zeil, wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit 55 Stundenkilometern als V85-Wert nur geringfügig überschritten. Geschwindigkeitsregelnde Maßnahmen können somit verkehrsrechtlich nicht begründet werden, wie Bürgermeister Thomas Stadelmann erklärte.

Beim letzten Ortstermin Ende August mit der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde wurde nun festgelegt, dass künftig das Parken auf dem Gehweg geahndet wird. Gemäß dem aktuellem Bußgeldkatalog kostet dieser Verstoß bundeseinheitlich 55 Euro. Die parkenden Fahrzeuge sollen so für eine entsprechende Verengung der sehr breiten Fahrbahn sorgen und zur Entschleunigung beitragen. So soll auch das Bewusstsein geschärft werden, dass der Gehweg grundsätzlich den Fußgängern vorbehalten ist. Die Parküberwachung wird künftig stichprobenartig auch in Ziegelanger tätig sein.

Die Verantwortlichen erhoffen sich außerdem, dass Ziegelanger zur reinen Durchfahrt verkehrstechnisch unattraktiv wird. Dadurch soll der überörtliche Verkehr mehr und mehr auf die stark verbesserte ehemalige Entlastungsstraße, jetzt Staatsstraße, verlagert werden. Die geplante Verbreiterung des schmalen Gehwegs ortsauswärts Richtung Friedhof wurde durch eine entsprechende Markierung durch den Bauhof bereits umgesetzt. Außerdem bleibt das städtische Geschwindigkeitsmessgerät mit seiner deutlichen Anzeige der gefahrenen Geschwindigkeit bis auf Weiteres in Ziegelanger stehen. Dadurch soll eine psychologische Wirkung bei den Autofahrern erzielt werden. Die Ziegelangerer Anwohner erhalten außerdem in den nächsten Tagen Post von der Stadt Zeil, mit der sie direkt auf die Parkregelung und die Folgen eines eventuellen Verstoßes aufmerksam gemacht werden.

Ein weiteres Verkehrsthema erhitzte vor kurzem die Gemüter in den Sozialen Netzwerken. In der Zeiler Hauptstraße, gegenüber der Sparkasse wurden auf dem Gehsteig nahe der Einmündung zur Entenweidgasse zwei Absperrpfosten auf den äußersten Rand des Gehweges gesetzt. "Die überwiegend negativen Diskussionen auf Facebook entbehren jeder Grundlage", sagte Bürgermeister Thomas Stadelmann. In den über 100 Kommentaren in der Gruppe "Unser schönes Zeil am Main" mit insgesamt über 2.500 Mitgliedern, empörten sich viele Beitragsschreiber fälschlicherweise, dass es unmöglich sei, die sowieso schon enge Straße noch schmaler zu machen. Auch werden von Kommentatoren Verkehrszeichen für die Vorfahrtsregelung in der Engstelle gefordert. 

"Die Fahrbahnbreite hat sich nicht geändert und hat hier exakt die gleichen Maße wie an der Engstelle beim Marktplatz in Höhe der Bürgerstube", stellte Bürgermeister Stadelmann die Tatsachen klar. Die Pfosten berühren nicht einmal die gepflasterte Abflussrinne der Straße. Sinn und Zweck des Ganzen ist mehr Verkehrssicherheit für Fußgänger, insbesondere Kinder und gehandicapte Personen mit Rollator oder Rollstuhl. Massive Beschwerden über Verkehrsteilnehmer, die auf den Gehweg ausweichen und so Gefahrensituationen herbei führen, häuften sich in letzter Zeit auf dem Schreibtisch des Bürgermeisters.

Für die Installierung der beiden Absperrpfosten wurde der Auftrag von der Verwaltung erteilt, nachdem für solche kleine Maßnahmen kein Stadtratsbeschluss notwendig ist. Nach Auskunft der Polizei ist an der Engstelle auch keine Vorfahrtsregelung notwendig, da die Hauptstraße in beide Richtungen gut einsehbar ist. Ein Anwohner, der aus seinem Fenster die Gefahrenstelle im Blick hat, berichtete: "Seit dem die Pfosten stehen, wird  jetzt deutlich langsamer gefahren". Eine ebenfalls in den Facebook-Kommentaren geforderte Tempo 30-Regelung für die Hauptstraße oder andere Maßnahmen sind aus den gleichen Gründen wie im Fall der Ortsdurchfahrt Ziegelanger nicht möglich.


Zeil Hauptstraße: Über die beiden Absperrpfosten auf dem Gehweg an der Engstelle in der unteren Hauptstraße wurde viel negativ auf Facebook diskutiert. Entgegen den dortigen Behauptungen verschmälern die Pfosten nicht zusätzlich die Straße und sollen für mehr Verkehrssicherheit für die Fußgänger sorgen.