Förderung
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) dienen und im Gebiet der Lebensregion plus liegen.
Die vom Entscheidungsgremium bewilligten Kleinprojekte verfolgen den Zweck, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Dabei stehen im Fokus:
- Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen
- Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung
- Belange des Natur-, Umwelt-, und Klimaschutzes
- Reduzierung der Flächeninanspruchnahme
- demografischen Entwicklung sowie
- Digitalisierung
Wie sieht die Förderung aus?
Die Zuwendung für ein Kleinprojekt wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstanden Nettoausgaben (Bruttokosten abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im Falle der Auswahl im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert. Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts (Letztempfänger) um den Inhaber eines Unternehmens und wird im Falle einer Förderung daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, sind ergänzend die Bestimmungen des EU-Beihilferechts für den Bereich Gewerbe anzuwenden (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013)
Zuwendungs- und antragsberechtigt sind
· Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
· natürliche Personen und Personengesellschaften
Nicht zuwendungs- und antragsberechtigt sind: politische Parteien und Interessensgruppen.
Weitere Informationen
- Die Förderanträge können vom 15.11.2022 bis zum 31.12.2022 bei der Verantwortlichen Stelle (Gemeinde Rauhenebrach) eingereicht werden.
- Mit der Umsetzung des Projekts darf erst nach der Förderzusage begonnen werden (der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Liefer- und Leistungsvertrages ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten).
- Das Projekt muss bis zum 20.09. des jeweiligen Jahres vollständig durchgeführt und abgerechnet sein, d.h. auch alle Rechnungen müssen bis zu diesem Zeitpunkt bezahlt worden sein.
- Der Projektträger muss bis spätestens zum 01.10. des jeweiligen Jahres der verantwortlichen Stelle den Durchführungsnachweis inkl. aller Anlagen vorgelegt haben.
- Die förderfähigen Gesamtkosten (netto) des Projektes dürfen 20.000 € nicht übersteigen. Andernfalls kann das Projekt nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden.
- Der Zuwendungsbedarf muss die Bagatellgrenze von 500 € überschreiten.
- In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der Gesamtausgaben ist nicht zulässig.
Haben Sie Fragen?
ILE Managerin
Frau Ulla Schmidt
Hauptstraße 1
96181 Rauhenebrach
09554-9221-17