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Fördermöglichkeiten für Kleinprojekte

Regionalbudget

Fördermöglichkeiten für Kleinprojekte in der Allianz Lebensregion plus: Jetzt Förderanfrage einreichen!
Die Allianz Lebensregio0n plus beabsichtigt für das Jahr 2021 beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken die Förderung eines Regionalbudgets nach den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) in Höhe von 100.000 EUR zu beantragen. Der ILE-Zusammenschluss Allianz Lebensregion plus ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE und unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.

Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte (=Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR netto nicht übersteigen) durchgeführt werden, die der Umsetzung des Entwicklungskonzepts der ILE „Allianz Lebensregion plus“ dienen und mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Mithilfe des Regionalbudgets wird die Unterstützung einer engagierten, aktiven ländlichen Entwicklung sowie die Stärkung der regionalen Identität in den zehn Allianzkommunen Breitbrunn, Ebelsbach, Eltmann, Knetzgau, Kirchlauter, Oberaurach, Rauhenebrach, Sand am Main, Stettfeld und Zeil am Main angestrebt.


Gegenstand der Förderung

Gefördert werden können Kleinprojekte, die den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln, unter Berücksichtigung der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen, der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung, der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes, der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme, der demografischen Entwicklung sowie der Digitalisierung. Förderfähig sind z. B. Kleinprojekte zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements, Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung, Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen, Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.


Förderhöhe

Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttokosten abzgl. Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80% bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 Euro und unter Berücksichtigung der im Falle der Auswahl im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 Euro werden nicht gefördert. Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Die Summe der Zuwendungen (Zuschüsse und Förderdarlehen) darf jedoch bei öffentlichen und gemeinschaftlichen Maßnahmen 90 %, bei privaten Maßnahmen 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Eine zusätzliche Förderung über die FinR-LE oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug des Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar. Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013 (De-minimis-Beihilfe Gewerbe) zu beachten.


Wer kann eine Förderanfrage stellen?

Projektanträge können von juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie von natürlichen Personen und Personengesellschaften eingereicht werden. Nicht antragsberechtigt sind politische Parteien oder Zusammenschlüsse.


Was gilt es zu beachten?

Förderanfragen müssen bis spätestens 15.02.2021 bei der zuständigen Stelle, der Gemeinde Rauhenebrach, eingereicht sein. Nehmen Sie bitte bei konkreten Projektideen zunächst Kontakt mit dem Management der Lebensregion plus auf (Telefon: 09554-9221-17, E-Mail: info@ile-hassberge.de). Weitere Informationen sowie das erforderliche Antragsformular finden Sie online unter www.lebensregionplus.de oder im Förderwegweiser des StMELF unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser. Wichtig: Das Kleinprojekt muss bis zum 20.09.2021 realisiert und vollständig abgerechnet sein. Ein Durchführungsnachweis inklusive der Rechnungsbelege muss der verantwortlichen Stelle (Gemeinde Rauhenebrach) bis spätestens 01.10.2021 vorgelegt werden.