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Lärmschutzanlage am neuen Baugebiet Mittelsetz II:


Ich weiß, dass viele in den letzten Wochen über die neue Lärmschutzanlage am neuen Baugebiet gesprochen, diskutiert und auch geschimpft haben. Deshalb will ich mal versuchen, Ihnen den Hintergrund für die getroffenen Entscheidungen zu erläutern.

Bei der Überlegung, das neue Wohngebiet zwischen dem Baugebiet Mittelsetzring und dem Weingut Heigel zu schaffen, war klar, dass wie am bisherigen Baugebiet, ein Lärmschutz hergestellt werden muss. Viele sind der Meinung, dass es an der direkt vorbeiführenden Staatsstraße liegt und es würde ausreichen, wenn das Ortsschild einfach nach außen versetzt wird. Dem ist aber nicht so. Die Höhe der Lärmschutzwand, richtet sich nach den Emissionsregelungen aus dem Bebauungsplan des gegenüberliegenden Gewerbegebietes. Dieses existiert ja schon viele Jahre und ist Grundlage für die Berechnung. Da sich die Vorschriften seit dem Bau des bestehenden Lärmschutzes noch verschärft haben, hat sich daraus die Höhe des jetzigen Lärmschutzes errechnet und uns vorgegeben.

Dem Bauausschuss und Stadtrat hat sich dann die Frage gestellt, in welcher Form diese Höhe erreicht werden kann. Das Ingenieurbüro hat uns dazu diverse Vorschläge gemacht. Bei der geforderten Höhe wäre ein reiner Erdwall viel breiter geworden. Der Verlust an bebaubarer Fläche hätte einige Tausend Quadratmeter betragen. Dies wäre wirtschaftlich nicht vertretbar gewesen. Deshalb haben wir uns darauf verständigt, die Höhe des bisherigen Erdwalls aufzugreifen und die fehlende Differenz zur erforderlichen Gesamthöhe in der jetzigen Form zu gestalten.

Andere Alternativen, eine Betonwand, Edelstahlwand etc. kamen aus Kosten- und optischen Gründen nicht in Frage.

Dass die Lärmschutzanlage im Kurvenbereich und hinter der Bushaltestelle nicht so gestaltet werden konnte wie der Rest, ergibt sich aus der Tatsache, dass die benötigte Fläche für den darunterliegenden Erdwall ganz einfach nicht zur Verfügung steht.

Der Erdwall selbst wird als Blühfläche angesägt. Vor den Holzwänden wird eine Bepflanzung erfolgen.

Ich bin davon überzeugt, dass wir von den möglichen Alternativen und unter Einhaltung der Vorschriften, die bestmögliche Variante gewählt haben. Wenn sich in einigen Jahren die Bepflanzung entwickelt hat, wird der „Technische Lärmschutz“ sicher nicht mehr so stark in den Vordergrund treten.


Stadelmann
1. Bürgermeister