Schöffenwahl 2023
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Die Stadt Zeil a.Main ist verpflichtet 3 Personen für die Wahl des Schöffen vorzuschlagen.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Sie haben die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere Personen vorzuschlagen.
Sie können Ihre Bewerbung bzw. Vorschläge bis zum 06. April 2023 schriftlich an uns richten oder persönlich abgeben:
Stadt Zeil a.Main, Bamberger Straße 20, 97475 Zeil a.Main, Zimmer 01, Frau Stöhr.
Das zwingend zu verwendende Bewerbungsformular kann auf unserer Homepage heruntergeladen werden. Auch finden Sie dort auszugsweise die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen.
Auf der Internetseite www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ finden Sie weitergehende Informationen zum Schöffenamt.