Bekanntmachung
BAULEITPLANUNG DER STADT ZEIL A.MAIN;
Verfahren zur Änderung der Ortsabrundungssatzung im Stadtteil Sechsthal
Der Stadtrat Zeil a.Main hat in seiner Sitzung am 07. März 2022 für die „Satzung über die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Sechsthal“ die Aufstellung eines Änderungsverfahrens beschlossen. Damit soll den Bauherrn die Möglichkeit gegeben werden, weitere Bauformen und verschiedene Dachneigungen auszuwählen.
Folgende textliche Änderungen sollen künftig in den Satzungstext aufgenommen werden:
§ 2 Nr. 2 – neu
Die Firstrichtung für die Wohnhäuser und Garagen ist – unabhängig von dem beiliegenden Lageplan – frei wählbar.
§ 2 Nr. 3 – neu
Als Maß der baulichen Nutzung werden maximal 2 Vollgeschosse (II) zugelassen. Folgende Dachformen sind möglich:
- Sattel- oder Walmdächer 20° - 38°
- Pultdächer 10° - 38°
- Flachdächer 0° - 10°
- Zeltdächer 20° - 35°
- Mansarddächer 20° - 70°
Die Verwaltung wurde beauftragt, gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Öffentlichkeit und gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.
Die „Satzung über die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Sechsthals in der Fassung der 1. Änderung zu dieser Satzung“ liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 08.04.2022 bis einschließlich 09. Mai 2022 während der allgemeinen Dienstzeiten (s.u.) zur Einsichtnahme öffentlich im Rathaus der Stadt Zeil a. Main, Zimmer Nr. 6, aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Allgemeine Dienstzeiten:
Montag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Dienstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Aufgrund der derzeitigen Lage (Corona-Pandemie) besteht die Möglichkeit, dass der Parteiverkehr im Rathaus während der Auslegungsfrist nur eingeschränkt möglich ist. Fragen zu den ausgelegten Unterlagen können jederzeit auch telefonisch oder per E-Mail geklärt werden. Ebenso ist es auf diesen Wegen auch möglich, uns Bedenken oder Anregungen zum ausgelegten Plan zukommen zu lassen oder zu Protokoll zu geben. Wünschen Sie dennoch eine Einsichtnahme in die Papier-Unterlagen vor Ort oder eine persönliche Klärung Ihrer Fragen, dann bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung. Die Einsichtnahme der Unterlagen mit ausreichenden Sicherheitsabständen kann gewährleistet werden.
Sie erreichen uns unter
Telefon: 09524 949-0 oder E-Mail: info@zeil-am-main.de
Die „Satzung über die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Sechsthal“ in der Fassung der 1. Änderung zu dieser Satzung steht während der Frist zur Stellungnahme zusätzlich auch auf der Internetseite der Stadt Zeil a.Main www.zeil-am-main.de unter der Rubrik Rathaus/Bekanntmachungen zur Einsichtnahme bereit.
Direkte Adresse:
https://www.zeil-am-main.de/rathaus/bekanntmachungen
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtiche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Zeil a. Main, 28.02.2022
Stadt Zeil a. Main
Stadelmann
1. Bürgermeister