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Wasserentnahme verboten

Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen ist grundsätzlich VERBOTEN

Das Landratsamt weist darauf hin, dass Wasserentnahmen aus Gräben, Bächen, Flüssen und Seen mittels Pumpen oder gar mittels Saugwagen generell nicht zulässig sind.

Zulässig im Rahmen des sog. „Gemeingebrauches“ sind lediglich Handschöpfungen mit Eimern oder Gießern aus den Gewässern. Diese dürfen dabei aber auch nicht aufgestaut werden.

Wasserentnahmen ohne Erlaubnis sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit teilweise erheblichen Bußgeldern geahndet werden.

 

15.06.2022 Stadt Zeil a.Main