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Verteilung von FFP2-Masken

Hilfsbedürftige erhalten gratis Schutzmasken per Post

Die Vorbereitungen für die Verteilung der FFP2-Schutzmasken oder vergleichbaren Masken, wie etwa KN95-Masken, an hilfsbedürftige Menschen und Pflegende Angehörige laufen im Landratsamt Haßberge auf Hochtouren.

Die bayerische Staatsregierung hat angekündigt, insgesamt 2,5 Millionen FFP2-Masken für hilfsbedürftige Menschen gratis zur Verfügung zu stellen. Damit sollen soziale Härten abgefedert werden. Bedürftig sind grundsätzlich die Empfänger von Grundsicherungsleistungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt) sowie Obdachlose und Nutzer von Tafeln. Jeder, der im Landkreis Haßberge leistungsberechtigt ist, das sind rund 2000 Menschen -  erhält nächste Woche per Post fünf Schutzmasken gratis zugeschickt. Sie müssen sich also selbst um nichts kümmern.

Die FFP2-Maskenpflicht gilt ab Montag, 18. Januar, für das Einkaufen und im Öffentlichen Personennahverkehr wie Busse und Bahnen (einschließlich Bahnhöfen und Haltestellen). Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat aber für die ersten Tage einen Verzicht auf Strafen angekündigt. Demnach wird es „eine Kulanzwoche“ geben. Nach einer Woche dann sollen bei Verstößen Sanktionen und Bußgelder verhängt werden. Deren Höhe ist noch offen.

FFP2-Masken für pflegende Angehörige

Des Weiteren erwartet das Landratsamt Haßberge in der nächsten Woche eine Lieferung von FFP2-Schutzmasken, die über die Kommunen sehr zeitnah an pflegebedürftige Angehörige verteilt werden sollen. Voraussichtlich ab der 4. Kalenderwoche (Montag, 25. Januar) können pflegende Angehörige die FFP2-Schutzmasken in der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung am Wohnort der pflegebedürftigen Person kostenfrei abholen. Der genaue Abholort wird noch bekannt gegeben. Das Landratsamt wird rechtzeitig darüber informieren, wann die Masken in den Kommunen abgeholt werden können. Jeder Hauptpflegeperson sollen auf diesem Weg drei Schutzmasken zur Verfügung gestellt werden. Als Nachweis reicht es, ein Schreiben der Pflegekasse vorzuzeigen, aus dem der Pflegegrad der zu betreuenden pflegebedürftigen Person hervorgeht. Die Schutzmasken stammen aus dem Bestand des Pandemielagers, das durch Ersatzbeschaffungen wieder entsprechend aufgefüllt wird.

Weil es Schutzmasken in unterschiedlichsten Ausführungen und Kennzeichnungen gibt, weist das Landratsamt Haßberge darauf hin, dass KN95-Masken vergleichbar mit FFP2-Masken sind. Die abweichende Bezeichnung hängt mit den weltweit unterschiedlichen Zertifizierungs- und Zulassungsanforderungen zusammen. Die Filterleistungen der Filtrierenden Halbmaske KN 95 ist > 95 % und ist daher gleichwertig wie eine FFP2-Maske.