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Wichtige Informationen zur Briefwahl für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Wichtige Informationen zur Briefwahl für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025

In der Stadtverwaltung Zeil a.Main gehen derzeit vermehrt Anfragen zu Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 ein. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:

Verfügbarkeit der Briefwahlunterlagen

Briefwahlunterlagen können erst ausgegeben werden, wenn der Stadtverwaltung alle notwendigen Vordrucke einschließlich der Stimmzettel vollständig vorliegen. Aufgrund der verkürzten Planungsfristen für diese vorgezogene Bundestagswahl wird dies voraussichtlich erst Anfang Februar 2025 der Fall sein. Hintergrund ist, dass erst am 30. Januar 2025 endgültig feststeht, welche Parteien und Bewerber auf dem Stimmzettel stehen werden.

Beginn der Ausgabe

Nach Druck und Verteilung der Stimmzettel durch die Kreiswahlleitung an die Rathäuser beginnt der Versand bzw. die Ausgabe der Briefwahlunterlagen. Dies wird frühestens in der 7. Kalenderwoche 2025 möglich sein.

Versand der Wahlbenachrichtigungen

Die Wahlbenachrichtigungen werden in der zweiten Januarhälfte versendet. Zeitgleich wird auch das Online-Portal zur Anforderung von Briefwahlunterlagen wieder freigeschaltet.

Frühzeitige Antragstellung zur Briefwahl

Bereits jetzt ist eine schriftliche Beantragung der Briefwahlunterlagen möglich

  • Über unsere Website per Online-Wahlschein
  • Per Post: Stadtverwaltung Zeil a.Main, Wahlamt, Bamberger Straße 20, 97475 Zeil a.Main oder
  • Per E-Mail: ewo@zeil-am-main.de

Erforderliche Angaben: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) sowie ggf. eine abweichende Versandadresse.
Wichtig: Auch frühzeitig beantragte Briefwahlunterlagen können erst im Februar 2025 bearbeitet und versendet werden.

Abholung und Zustellung

Aufgrund der kurzen Fristen bitten wir darum, auf eine persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen zu verzichten. Stattdessen können Sie Ihre unterschriebene Wahlbenachrichtigung in den Briefkasten der Stadtverwaltung einwerfen oder die Briefwahlunterlagen über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung online beantragen. Die Unterlagen werden Ihnen anschließend per Post zugestellt.

Frist für den Rückversand

Die Verantwortung für den rechtzeitigen Eingang der ausgefüllten Briefwahlunterlagen bei der Stadtverwaltung oder dem zuständigen Briefwahlvorstand liegt bei der Wählerin bzw. dem Wähler.

Wahlmöglichkeiten

Die Stadt Zeil a.Main empfiehlt, wenn möglich, direkt am 23. Februar 2025 im Wahllokal oder ab dem 13. Februar 2025 in der Briefwahlstelle im Bürgerbüro (Bamberger Str. 20) zu wählen.

Fragen zur Bundestagswahl bzw. zur Briefwahl?

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an das Wahlamt der Stadtverwaltung Zeil a.Main, Denise Stöhr (09524 949-73) oder Barbara Stahl (09524 949-74) oder wahlteam@zeil-am-main.de


Foto: pixabay - planet_fox